Netzwerk Die Hotelsachverständigen

Unsere Kompetenz

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die Nachfrage nach Sachverständigen-Dienstleistungen nimmt europaweit zu. Einen rechtlichen Schutz für die Bezeichnung „Sachverständiger“ gibt es in Deutschland nicht. Die Folge ist, dass eine Vielzahl selbsternannter Sachverständiger ihre Leistungen auf dem Markt anbietet.

Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines Sachverständigen benötigen, stehen daher vor der Kernfrage: Wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?

Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität – in Deutschland ebenso wie im europäischen Binnenmarkt.

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Darüber hinaus wird ihre persönliche Integrität geprüft. Auch danach steht ihre Arbeit ständig unter Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft, z.B. der Industrie- und Handelskammer. Sie sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

Unsere Netzwerk-Partner als Experten für Hotellerie und Gastronomie

  • sind alle von Industrie- und Handelskammern als Sachverständige für das Spezialgebiet Hotel- und Gaststättengewerbe öffentlich bestellt und vereidigt,
  • besitzen fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse,
  • haben profundes Wissen über die gastgewerbliche Branche und deren Strukturen,
  • verfügen oftmals über langjährige Berufspraxis in der Hotellerie und Gastronomie,
  • besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen
  • und pflegen intensiven Erfahrungsaustausch untereinander, wie beispielsweise beim jährlich stattfindenden „Sachverständigentag Gastgewerbe“.

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